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32 News gefunden


Innovationen zur Stärkung der seelischen Gesundheit der Schüler*innen gesucht

Wien (OTS) - Mobbing, psychische Belastungen, Gewalt, Überforderung und Depressionen – dafür soll in Wiens Schulen kein Platz sein. Die Stadt Wien und die Abteilung Bildung und Jugend (MA 13) sucht daher jetzt nach innovativen Ideen und Projekten, um die seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu stärken und stellt dafür insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung. Konzepte können bis 6. Dezember 2023 eingereicht werden.

Angekündigt hatte Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr die „Wiener Mutmillion – angstfreie Schule“ bereits beim 1. Bildungsfestival Anfang Oktober. Am heutigen 19. Oktober 2023 startet die Konzepteinreichung für den neuen Fördertopf. Die „Wiener Mutmillion – angstfreie Schule“ soll Projekte fördern, die im schulischen Umfeld dazu beitragen, die Belastungen zu minimieren und den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, die Schule als angstfreien Raum zu erleben und gerne in die Schule zu gehen. Ein wichtiger Faktor ist die Einbeziehung der Schule, insbesondere der Pädagog*innen, sowie der Eltern. Die Kinder und Jugendlichen dürfen in diesen Situationen nicht alleine gelassen werden.

Mehr Mut und weniger Angst: Anstieg der psychischen Belastung bei Kindern

Die vergangenen Jahre der Pandemie und der Ukraine-Krieg haben ihre Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Auch die Nachrichten aus dem Nahen Osten wiegen schwer. Immer mehr Kinder haben psychische Probleme und die Zahl der Suizidversuche bei jungen Menschen steigt. Die Wiener Mutmillion ist eine Maßnahme gegen diese dramatische Entwicklung. Wiener Kinder und Jugendliche sollen dabei unterstützt werden, mit psychischen Belastungen bestmöglich umgehen zu können. Sie sollen befähigt werden, psychische Belastung frühzeitig zu erkennen, um präventiv gegensteuern zu können. Kinder und Jugendliche dürfen in diesen Situationen nicht alleine gelassen werden.

Vizebürgermeister und Jugendstadtrat ...
Quelle: OTS0116 am 19.10.2023 11:30 Uhr

Gesetzgeber*innen müssen starkes Beratungsangebot und rechtliche Handhabe für Betroffene sicherstellen Gesetzgeber*innen müssen starkes Beratungsangebot und rechtliche Handhabe für Betroffene sicherstellen

Wien (OTS) - Der Verein ZARA, der seit 2017 auch die Beratungsstelle #GegenHassimNetz betreibt, begrüßt die Initiative der Gesetzgeber*innen, sich mit Hass im Netz und Maßnahmen dagegen auseinanderzusetzen. Der dazu vorliegende Gesetzesentwurf, der unter anderem eine Registrierungspflicht mit Klarnamenpflicht und Adresse vorsieht, ist aber aus Sicht von ZARA weder geeignet, einen respektvollen Umgang im Internet zu fördern, noch die Verfolgung von Rechtsansprüchen der Betroffenen zu erleichtern.

Zunächst zeigen die Erfahrungen aus der ZARA Beratungsstelle, dass Hassposter*innen sich ohnehin meist nicht hinter Decknamen verstecken. Eine Registrierungs- bzw. Klarnamenpflicht für alle Nutzer*innen bringt also kaum Veränderung für Betroffene. Vielmehr stellt sich die Frage, ob diese Maßnahme mit der Datenschutzgrundverordnung und der Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung vereinbar ist: Sie stellt alle Nutzer*innen unter Generalverdacht und zwingt sie, großen Konzernen noch mehr persönliche Daten preiszugeben. Dies kann auch verheerende Folgen für Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im Internet haben, da eine weitere Hürde für die Teilnahme am Online-Diskurs geschaffen wird.

ZARA rät daher von der Annahme dieses Gesetzes ab und stellt in einer Stellungnahme ans Parlament Forderungen, die effektiv gegen Hass im Netz wirken. Einige Forderungen zusammengefasst:

- Gezielte Förderung Präventionsarbeit und Projekten gegen Hass im Netz sowie die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung der ZARA Beratungsstelle #GegenHassimNetz, damit Zeug*innen und Betroffene von Hass im Netz Unterstützung und rechtliche Beratung erhalten können.

- Finanzierung von Bildungsarbeit zum Thema Hass im Netz – auch in der Erwachsenenbildung und in der ...
Quelle: OTS0037, 23. Mai 2019, 09:38

Im Gemeinderatsausschuss wurden Förderungen für Wiener Frauenvereine beschlossen

Wien (OTS/SPW-K) - Im Gemeinderatsausschuss für Soziales, Gesundheit und Frauen wurden am 8. Jänner weitere wichtige Förderungen an Wiener Frauenvereine beschlossen. „Damit unterstützt die Stadt Wien Frauen in prekären Situationen. Gerade diejenigen, die von Gewalt oder wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen sind, drohen ohne Hilfe an den Rand der Gesellschaft zu rücken. Ihnen müssen wir die Hand reichen“, sagt Gemeinderätin Tanja Wehsely (SPÖ).

Sechs Vereine erhalten dreijährige Verträge von 2018 bis 2020, die ein hohes Maß an Planungssicherheit und Absicherung mit sich bringen. Die geförderten Vereine decken eine große Bandbreite an wichtigen Themen und Zielgruppen ab: frauen- und mädchenspezifische Beratung, migrantinnenspezifische Beratung, Gewaltprävention, rechtliche Unterstützung, Bildungsarbeit und Erwachsenenbildung, Gesundheitsberatung und Berufsberatung sowie Beratung für Sexarbeiterinnen.

Mehr Informationen zu den geförderten Vereinen

„Frauen beraten Frauen“ ist Wiens größter Frauenberatungsverein und bietet den Wienerinnen seit 37 Jahren psychosoziale und rechtliche Beratung. Als eine der wenigen Stellen in Wien, die kostenlose Rechtsberatung für Frauen anbietet, leistet der Verein einen wichtigen Beitrag dazu, den Zugang von Frauen zum Recht zu ermöglichen, die sich keinen Anwalt leisten können.

„abz Austria“ ist für Berufsberatung und das Empowerment von Frauen zuständig. In dem von der MA 57 geförderten Bereich ABZ*Beratung für Frauen 12 werden ausschließlich Frauen ohne AMS-Meldung beraten. Im Unterschied dazu berät das durch das AMS geförderte „ABZ*Frauenberufszentrum Wien“ seit seiner Gründung im Jahr 2013 Frauen, die beim AMS gemeldet sind.

Die Beratungsstelle „TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder“ wurde 1989 gegründet und besteht seit 1991 als gemeinnütziger Verein. Die Hauptzielgruppe sind Mädchen die von sexualisierter Gewalt betroffen sind bzw. ...
Quelle: OTS0109, 9. Jan. 2018, 14:30

"242. Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die Integrationsvereinbarung (Integrationsvereinbarungs-Verordnung – IV-V 2017)

Auf Grund der §§ 7 Abs. 3, 11 Abs. 5, 12 Abs. 5, 13 Abs. 3, 14 Abs. 3 des Integrationsgesetzes (IntG), BGBl. I Nr. 68/2017, wird – hinsichtlich des § 10 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:

Kursträger

§ 1. (1) Die Zertifizierung der Kursträger wird vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) vorgenommen. Die nachstehenden Institutionen können auf Antrag als Kursträger für Integrationskurse für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren zertifiziert werden:

1. Institutionen der Erwachsenenbildung, die Unterricht in „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) in bi- oder multilingualen Klassen jedenfalls seit zwei Jahren durchführen;

2. Institutionen der Erwachsenenbildung, die gemäß dem Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, als förderungswürdige Einrichtungen anerkannt sind und jedenfalls seit zwei Jahren auch mit der Beratung und Unterstützung von Fremden befasst sind;

3. private oder humanitäre Einrichtungen, die jedenfalls seit fünf Jahren mit der Beratung und Unterstützung von Fremden befasst sind und deren Aufgabenbereich auch die Vermittlung der deutschen Sprache umfasst. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 130. Newsletter der BGBl.-Redaktion, 07.09.2017

"Worin bestehen die Aufgaben und Rollen der Erwachsenenbildung in der Migrationsgesellschaft? Einreichungen für Meb31 sind ab sofort möglich.

Deutschkurs, Wertekurs, Berufsvorbereitungskurs oder Studienberechtigungskurs - über den einen oder anderen Kurs machen die meisten MigrantInnen Bekanntschaft mit der österreichischen Erwachsenenbildung. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at: News - Ausgabe 11/2016

"Caritas Burgenland und Forum organisieren ein breit gefächertes Bildungsangebot für AsylwerberInnen und Informationsangebote für ortsansässige Bevölkerung. (Serie: Erwachsenenbildung in der Migrationsgesellschaft) [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at: News - Ausgabe 07/2016

"Was Erwachsenenbildung im Kontext von Flucht, Asyl und Migration leisten kann, war Thema eines Fachsymposiums im Bildungshaus Schloss Retzhof.

Spätestens seit die Flüchtlingsbewegung im zweiten Halbjahr 2015 für die breite Öffentlichkeit spürbar wurde, sind Flucht und Asyl brisante Themen, die Herausforderungen für die Erwachsenenbildung mit sich bringen. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 03/2016

"Katarina Popovic, Generalsekretärin des ICAE, im Interview über die Verantwortung Europas und die Rolle der Erwachsenenbildung in globalen Krisen wie der Flüchtlingskrise. (Serie: Europäisches Jahr der Entwicklung 2015)

Das ICAE (International Council for Adult Education) ist eine weltweite Dachvereinigung und Interessenvertretung in der Erwachsenenbildung. Mitglieder sind NGOs, regionale, nationale und fachliche Verbände und Netzwerke. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 24/2015

"Der 50 Punkte Integrationsplan, den ein ExpertInnenrat für das BMEIA erarbeitet hat, beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen mit denkbaren Konsequenzen für die Erwachsenenbildung.

"Gab es 2013 rund 17.500 Asylanträge, so wuchs diese Zahl im Jahr 2014 bereits auf rund 28.000 Anträge an. Für das Jahr 2015 rechnet das Bundesministerium für Inneres (BM.I) mit ca. 95.000 Anträgen und – sollte sich der Trend weiter fortsetzen – werden für 2016 zwischen 100.000-130.000 Anträge prognostiziert." Mit dieser Faktenlage beginnt ein Papier, dass von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz und ExpertInnen gestern in Wien präsentiert wurde. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 24/2015

"Wien (OTS) - Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) nimmt sich weltweit alle 40 Sekunden ein Mensch das Leben. In Österreich waren das 2013 1291 Personen, das sind mehr als doppelt so viele als tödlich Verunglückte im Straßenverkehr. Während im Straßenverkehr die Opferzahlen sinken, sind sie hinsichtlich Suizid von 2012 auf 2013 sogar leicht gestiegen (Jahr 2012: 1275).

Trotzdem sind viele Psychotherapiepatienten in Österreich mit unzumutbaren langen Wartzeiten für Psychotherapie konfrontiert -jeder zweite Patient muss sich die Behandlung selbst zahlen.
"Das muss nicht so bleiben. Auch in verzweifelten Situationen gibt es einen Ausweg", sagt Maria-Anna Pleischl, Präsidentin des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP).

Anlässlich des Suizidpräventionstages appelliert die WHO an alle Staaten weltweit, mehr gegen die hohe Zahl an Suiziden zu tun. Richtungsweisend haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen erwiesen, die psychische Erkrankungen und Suizid enttabuisieren und Menschen in Not Beziehungsangebote geben.

Daher ist es wichtig, ein Bewusstsein zu diesem sensiblen Thema zu schaffen. "Alle Anzeichen bezüglich eines Suizids müssen ernst genommen werden. Hilferufe dürfen nicht überhört werden", meint Pleischl. Sie rät Betroffenen und Angehörigen in solchen Situationen, sofort Hilfe zu suchen. Suizid ist in den meisten Fällen eine Verzweiflungstat. Reagiert man im Vorfeld auf Anzeichen, kann Schlimmeres vermieden werden. Durch psychotherapeutische Behandlung können Betroffene ihre Depressionen und andere psychische Leiden in den Griff bekommen.

Der ÖBVP hält folgende Maßnahmen zur Prävention von Suizidfällen für wichtig:

* Leistbare Psychotherapie für alle! Erhöhung der Behandlungskontingente und Reduzierung der Wartezeiten auf Kassenplätze

* Aufklärung über psychische Probleme und Suizid bereits in Schulen sowie Einbindung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

* Entstigmatisierungskampagnen ...
Quelle: OTS0194, 9. Sep. 2014, 15:36


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