Zitat: www.wienerzeitung.at vom 23.07.2022, 14:00 Uhr | Update: 23.07.2022, 19:47 Uhr
"[...] 2021 wurden an Österreichs Familiengerichten 15.000 Kontaktrechtsanträge und 18.500 Obsorge-Anträge behandelt. Betraut damit waren neben 286 Richterinnen und Richtern an den Bezirks- und Landesgerichten bundesweit auch zahlreiche Fachkräfte aus dem psychosozialen Bereich. [...]"
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Quelle: www.wienerzeitung.at vom 23.07.2022, 14:00 Uhr | Update: 23.07.2022, 19:47 Uhr
Zeitungs-Artikel
24-Stunden Frauennotruf und Wiener Frauenhäuser bieten Hilfe bei Gewalt – Gaal: „Stadt Wien bereitet sich auf möglichen zusätzlichen Bedarf an Plätzen vor“
Wien (OTS) - Das Corona Virus stellt alle vor eine herausfordernde Situation. Viele Familien sind auf engstem Raum miteinander zu Hause. Die neue Situation wirkt sich auf das Zusammenleben aus – und kann auch zu Konflikten, bis hin zu Gewalt führen.
24-Stunden Frauennotruf und vier Wiener Frauenhäuser sind im Einsatz
„In dieser Ausnahmesituation ist die Stadt Wien für Frauen in Not da und bietet Unterstützung! Wer Hilfe und Schutz vor Gewalt braucht und sich in einer Notsituation befindet, hat in unserer Stadt ein Auffangnetz. Der 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien und der Frauenhausnotruf helfen rasch und unbürokratisch – rund um die Uhr“, so Frauenstadträtin Kathrin Gaal.
Wichtig ist: Wer Gewalt wahrnimmt oder von Gewalt betroffen ist: Die Polizei rufen! Der Polizei-Notruf ist unter 133 erreichbar. Sowohl der 24-Stunden Frauennotruf (01/71719), als auch der Frauenhausnotruf des Vereins Wiener Frauenhäuser (05 77 22) sind rund um die Uhr besetzt. In Krisen und Notsituationen sind die Wiener Frauenhäuser wie immer für von Gewalt Betroffene da!
Frauenstadträtin Kathrin Gaal: „Stadt Wien bereitet sich auf möglichen zusätzlichen Bedarf an Plätzen vor“
In Einrichtungen des Vereins Wiener Frauenhäuser ist noch kein Anstieg der Anfragen und Beratungen zu verzeichnen. Die Plätze sind derzeit noch ausreichend, die Versorgung und Unterstützung für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ist gewährleistet.
Beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien wurde in den letzten Tagen ein leichter Anstieg bei den Beratungszahlen verzeichnet. Corona ist laut Auskunft des 24-Stunden Frauennotrufs sehr wohl auch Thema bei einigen Anrufen.
Sowohl die Wiener Frauenhäuser als auch der 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien sind darauf vorbereitet, dass ein Anstieg an Fällen häuslicher Gewalt aufgrund der Krise und der eingeschränkten Bewegungsfreiheit eintreten könnte. ...
Quelle: OTS0042, 19. März 2020, 10:00
Frauen Pressemeldung
Neuauflage der Broschüre des Bundesministeriums für Frauen und Gesundheit:
aus dem Inhaltsverzeichnis:
- Rechte und Pflichten während der aufrechten Gemeinschaft
- Wie wird eine Ehe beendet?
- Was geschieht mit den Kindern? (Obsorge und Kindeswohl)
- Wer bekommt Unterhalt?
- Was geschieht mit dem Vermögen?
- Wie wird die Scheidung durch geführt?
- Sonstige Rechtsfolgen der Scheidung ...
Den Ratgeber finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BMGF-Feed Frauen & Gleichstellung Mo. 04.12.2017 12:36
Frauen Info-Material
Der kompakte Ratgeber informiert bereits in 2. Auflage praxisorientiert und ausführlich über das österreichische Kindschaftsrecht. Das Buch widmet sich insbesondere auch den Neuerungen, die der Gesetzgeber im Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 veranlasste. Dieses Gesetz führte zu einer Totalreform des österreichischen Kindschaftsrechts.
Das Buch bietet eine Gesamtdarstellung der Obsorge, des Rechts auf persönliche Kontakte und des Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrechts, aber auch der verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Pflegschaftsverfahrens. Der Leser erfährt neben detailreichen Ausführungen über Inhalt, Umfang und Regelung der Obsorge und der persönlichen Kontakte auch wichtige Informationen über das Verfahren im Gerichtsalltag. Darüber hinaus findet der Leser eine kompakte Darstellung der Themen Kinderbeistand, Familiengerichtshilfe und Kindesentführung. Das Buch enthält aber auch sämtliche Neuerungen des Namens- und des Abstammungsrechtes.
Zahlreiche Beispiele sorgen für eine praktische Veranschaulichung der Rechtslage und der Problembereiche. Doris Täubel-Weinreich ergänzt das Autorenteam in der zweiten Auflage und gibt insbesondere aus ihrer langen Erfahrung als Familienrichterin wertvolle Tipps. Ein Verzeichnis von Servicestellen bietet dem Leser eine Hilfestellung.
Das Buch wendet sich sowohl an juristisch nicht vorgebildete Leser als auch an Berater/Praktiker, die sich einen Überblick über die Rechtsmaterie verschaffen möchten.
Die Autoren:
Mag. Markus Huber ist Mitarbeiter der Volksanwaltschaft in Wien und war als Rechtsanwalt tätig. Der Bereich des Familienrechts ist einer seiner Schwerpunkte. Er ist Verfasser von Fachpublikationen auf diesem Gebiet und war Mitglied der vorbereitenden Arbeitsgruppe des BMJ für das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013.
Mag. Doris Täubel-Weinreich ist seit 15 Jahren Familienrichterin und seit 6 Jahren Obfrau der Fachgruppe Familienrecht der österreichischen Richtervereinigung. ...
Bereits in 4. Auflage und auf neuestem Stand des Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetzes 2013 (Gleichbehandlung unehelicher Kinder, neues Namensrecht, Umschreibung des Kindeswohls, gemeinsame Obsorge, Kontaktrecht, verbesserte Entscheidungen des Familiengerichts, Familiengerichtshilfe, Sicherung der Wirksamkeit von Vaterschaftsanerkenntnissen, einheitliche Altersgrenzen für Adoptionen) informiert dieser kompakte Ratgeber über die Scheidung und ihre rechtlichen Folgen wie Ehegatten- und Kindesunterhalt, Obsorge- und Kontaktrecht, Aufteilung des Ehevermögens sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgen. Neben der Scheidung wird auch detailliert auf die Rechte und Pflichten in der Ehe sowie das Erbrecht der Ehegatten eingegangen. Ein eigener Teil widmet sich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und auch die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wird behandelt.
Zahlreiche Beispiele, Muster, Tipps und Querverweise erleichtern das Verständnis und gezielte Auffinden einzelner Fragen und stellen sicher, dass sich auch juristisch nicht vorgebildete Leser rasch einen rechtlichen Überblick verschaffen können.
Ein eigener, neuer Teil widmet sich der anwaltlichen Praxis, von der Auswahl des Rechtsanwalts bis hin zu den Kosten der Vertretung. Der Musterteil wurde ebenfalls wesentlich erweitert. Abgerundet wird das Werk durch ein Verzeichnis von Servicestellen sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis.
Scheidung kompakt wendet sich sowohl an Frauen als auch an Männer in einer Trennungs- bzw familiären Konfliktsituation und bietet so umfassende Beratung für Betroffene.
Die Autoren:
ao. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner ist Institutsvorständin am Institut für Österreichisches und Europäisches Zivilverfahrensrecht an der Universität Linz. Einer ihrer Schwerpunkte ist das Familienrecht. Sie ist Verfasserin zahlreicher Publikationen auf diesem Gebiet, bei Gesetzesvorhaben beigezogene Rechtsexpertin und beim Fachpublikum anerkannte Vortragende im In- und Ausland. ...
"Das autonome Frauenzentrum(afz), eine seit über 30 Jahren bestehende Frauenberatungsstelle bei sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt arbeitet eng mit dem Frauenbüro der Stadt Linz zusammen. Ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt des afz ist unter anderem die Rechtsberatung und psychosoziale Beratung bei Beziehungsproblemen und Lebenskrisen sowie bei Scheidung und Trennung.
Aktuell wurde die Broschüre „Orientierungshilfe zu den Themen: Lebensgemeinschaft, Ehe, Trennung, Scheidung und eingetragene PartnerInnenschaft 3. Auflage 2013“ vom autonomen Frauenzentrum und mit finanzieller Unterstützung des Frauenbüros überarbeitet. Darin finden sich ein Leitfaden für die derzeit gültige Rechtslage, entsprechende Kontaktadressen sowie praktische Tipps um Krisensituationen gut zu bewältigen [...]
Das Nachschlagewerk ist eine erste Orientierungshilfe im "Rechtsdschungel". Wesentliche Punkte, die sich im Zusammenhang mit einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder eingetragenen Partnerschaft ergeben, werden in Kurzform behandelt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Rechtsfolgen der Trennung, Scheidung und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft. In der Neuauflage wird zudem auf das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013) und die damit verbundenen Neuerungen in den Bereichen Obsorge und Kontaktrecht sowie im Namens- und Verfahrensrecht eingegangen.
Ein weiteres gemeinsames Projekt des Linzer Frauenbüros mit dem afz ist die „Präventive Rechtsberatung zur Einkommenssicherung von Frauen“. Weibliche Erwerbsbiographien sind auch heute noch gekennzeichnet durch zeitweilige Unterbrechungen und Zeiten verminderter Berufstätigkeit. Insbesondere für Frauen können Trennung und Scheidung demnach mitunter die Existenz bedrohen. Ein Beratungsbedarf über die Bedeutung eines eigenständigen Einkommens sowie etwaige nachteilige Folgen verminderter/ eingeschränkter Erwerbstätigkeit wird auch im „Ersten Linzer Frauenbericht“ sowie im Sozialprogramm der Stadt Linz festgestellt. ...
Quelle: News aus Linz - Presseaussendung vom 30.10.2013
Familie Frauen Info-Material Pressemeldung
"Aktionen und Veranstaltungen zum 8. März
Die VHS Wien beteiligt sich mit einem abwechslungsreichen Programm am Internationalen Frauentag. Frauen können sich am 8. März beim VHS Infostand im Rahmen des Offenen Rathauses (Volkshalle, Erdgeschoss) von 15 bis 19 Uhr über zielgruppenspezifische Angebote informieren und jeweils um 16, 17 und 18 Uhr an einer Selbstverteidigungsvorführung teilnehmen. Die weiteren Programmpunkte der VHS behandeln aktuelle frauenpolitische Fragen. Das neue Kindschaftsänderungsgesetz, das mit 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist, bringt weitreichende Neuerungen bei der Obsorge, insbesondere bei strittigen Trennungen und Scheidungen. Zudem verdienen Frauen nach wie vor weniger als Männer und sind häufig gezwungen, Teilzeitarbeit zu leisten. Daher stellt die VHS die Frage: Ist das Prekariat weiblich? An der VHS Wiener Urania (1., Uraniastraße 1) wird daher am 6. und 11. März zu diesen Themen diskutiert.
Neues Obsorgerecht als zentrales Thema an der VHS Urania
Rund um den 8. März widmet sich das Kurs- und Vortragsangebot der VHS Urania frauenspezifischen Themen. Bei der Podiumsdiskussion "Neues Obsorgerecht - Chancen und Fallen" kommen in Kooperation mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter anderem eine Rechtsanwältin und eine Familienrichterin zu Wort. Die Veranstaltung beginnt am 6. März um 18 Uhr im Dachsaal der VHS Wiener Urania. Neben der Diskussion über die Risiken und Chancen des gemeinsamen Sorgerechts wird am 11.3. ab 19 Uhr auf die wachsende Zahl von Arbeitsverhältnissen von Frauen ohne soziale Absicherung eingegangen. Die zentrale Frage: ist das Prekariat weiblich? [...]"
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Quelle: Rathauskorrespondenz vom 06.03.2013
Frauen Pressemeldung
"Vätern unehelicher Kinder muss laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen. Die derzeitige Regelung, mit der das nicht möglich ist, ist verfassungswidrig, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger heute mitteilte.
„Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, so Holzinger. „Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird.“
Der VfGH folgt damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dem Staat wurde nun eine „Reparaturfrist“ bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger [...]"
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Quelle: orf.at/stories/2130409/ 11.07.2012
Männer
"Bis jetzt hat sich die neue Justizministerin Beatrix Karl zum Thema "gemeinsame Obsorge" nach einer Scheidung oder einer Trennung nicht positioniert, die Pläne ihrer Vorgängerin liegen jedoch noch auf dem Tisch. Um zu verhindern, dass diese Realität werden, fordern die Mitglieder des Frauen-Ausschusses des Österreichischen Städtebundes die Ministerin daher auf, "die geplanten Neureglungen zur gemeinsamen Obsorge in der derzeitigen Fassung nicht umzusetzen". Eine entsprechende Resolution wurde vom Frauenausschuss einstimmig beschlossen und an die Ministerin weitergeleitet.
Zum Hintergrund: Die ehemalige Justizministerin Bandion-Ortner hatte im Februar 2011 einen Neuentwurf des bestehenden Gesetzes vorgelegt, als dessen wesentlichste Veränderung zur derzeitigen Regelung wohl die automatische gemeinsame Obsorge bezeichnet werden kann. Dies würde bedeuten, dass bei genau jenen ehemaligen Paaren, die sich nicht mehr verstehen, ein Elternteil den anderen zur gemeinsamen Obsorge zwingen kann. "Das Kindeswohl ist das oberste Gut, das es bestmöglich zu wahren gilt, absichtlich eine solch aufgeladene Situation erzeugen zu wollen, entspricht nicht dem Kindeswohl", so die Vorsitzendes des Frauenausschusses des Österreichischen Städtebundes, die Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger. In der jetzigen Regelung besteht bereits die Möglichkeit auf die gemeinsame Obsorge. Diese beantragen dann in erster Linie zwei Menschen, die dies auch wollen und die noch so gut miteinander auskommen und so viel Vertrauen zueinander haben, dass sie zusammen Entscheidungen treffen können. Dort, wo aufgrund internationaler Vorgaben gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils möglich gemacht werden muss, braucht es Begleitmaßnahmen für die Familien, die derzeit noch fehlen. [...]"
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Quelle: Rathauskorrespondenz vom 11.07.2011
Frauen