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"Bis jetzt hat sich die neue Justizministerin Beatrix Karl zum Thema "gemeinsame Obsorge" nach einer Scheidung oder einer Trennung nicht positioniert, die Pläne ihrer Vorgängerin liegen jedoch noch auf dem Tisch. Um zu verhindern, dass diese Realität werden, fordern die Mitglieder des Frauen-Ausschusses des Österreichischen Städtebundes die Ministerin daher auf, "die geplanten Neureglungen zur gemeinsamen Obsorge in der derzeitigen Fassung nicht umzusetzen". Eine entsprechende Resolution wurde vom Frauenausschuss einstimmig beschlossen und an die Ministerin weitergeleitet.

Zum Hintergrund: Die ehemalige Justizministerin Bandion-Ortner hatte im Februar 2011 einen Neuentwurf des bestehenden Gesetzes vorgelegt, als dessen wesentlichste Veränderung zur derzeitigen Regelung wohl die automatische gemeinsame Obsorge bezeichnet werden kann. Dies würde bedeuten, dass bei genau jenen ehemaligen Paaren, die sich nicht mehr verstehen, ein Elternteil den anderen zur gemeinsamen Obsorge zwingen kann. "Das Kindeswohl ist das oberste Gut, das es bestmöglich zu wahren gilt, absichtlich eine solch aufgeladene Situation erzeugen zu wollen, entspricht nicht dem Kindeswohl", so die Vorsitzendes des Frauenausschusses des Österreichischen Städtebundes, die Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger. In der jetzigen Regelung besteht bereits die Möglichkeit auf die gemeinsame Obsorge. Diese beantragen dann in erster Linie zwei Menschen, die dies auch wollen und die noch so gut miteinander auskommen und so viel Vertrauen zueinander haben, dass sie zusammen Entscheidungen treffen können. Dort, wo aufgrund internationaler Vorgaben gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils möglich gemacht werden muss, braucht es Begleitmaßnahmen für die Familien, die derzeit noch fehlen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2011/07/11007.html
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 11.07.2011


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