"In der Steiermark übernehmen die Sozialhilfeverbände die finanzielle Abwicklung für Menschen in sozialen Notlagen, in der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Kosten werden zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus Gemeindemitteln bedeckt. [...]"
Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12862597...Quelle: Kommunikation Land Steiermark kommunikation@stmk.gv.at 22. Februar 2022
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