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News > Perspektiven erhalten, Einbürgerung ermöglichen

Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP)

Wien (OTS) - Betroffen nehmen wir als Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und Kinder- und Jugendpsychiater die Ereignisse um die Abschiebung mehrerer Kinder und Jugendlicher wahr. Kinder, die in Österreich geboren wurde, hier aufgewachsen sind und ihre sozialen Bezüge haben, wurden in der Nacht auf den 28.01. 2021 abgeschoben. Auch wenn wir als Behandlerinnen und Behandler um die großartigen Kompetenzen und die Resilienz von vielen Kindern wissen und darauf hoffen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen die Ereignisse, die im Zusammenhang mit dieser Abschiebung stehen, gut bewältigen werden, möchten wir aus fachlicher Sicht auf das Potential einer Traumatisierung hinweisen.

Die Minderjährigen waren einer Situation ausgesetzt, in der sie binnen kürzester Zeit ihres gesamten Sozialsystems beraubt wurden: ihrer Freundinnen und Freunden, ihrer Schule, ihres Zuhauses. Nach schwerwiegenden Ereignissen dieser Art würde man als Kinder- und Jugendpsychiaterin und Kinder- und Jugendpsychiater dazu raten, möglichst schnell ein sicheres Umfeld und Stabilität zu schaffen, ehe man mit der Bearbeitung potentiell traumatischer Erlebnisse beginnt. Genau diese Sicherheit wurde jedoch den Kindern und Jugendlichen durch die Abschiebung in ein für sie fremdes Land verwehrt. Die psychischen Belastungen, die durch eine solche Abschiebung entstehen können, wurden vielfach beschrieben (1), (2). Uns ist darüber hinaus nicht verständlich, welches Gefahrenpotential von diesen Menschen ausgeht, das eine Abschiebung in der Nacht, unter massiver martialischer Polizeipräsenz der WEGA und unter Zuziehen von Polizeihunden rechtfertigt.

Auch wenn diese Abschiebung rechtlich gedeckt ist, weder ist sie gerecht, noch menschlich. Es existiert, wie auch von Bundespräsidenten Prof. Dr. Van der Bellen in seiner umgehenden Stellungnahme dargelegt wurde, scheinbar ein rechtlicher Spielraum, der jedoch nicht genutzt wurde. Der österreichische Staat hat erneut dabei versagt, Kindern „den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind“ (Art. 3, Abs. 2: Übereinkommen über die Rechte des Kindes)

Kinder und Jugendliche, die in Österreich geboren sind, hier zur Schule gehen, Freunde finden und sich eine Zukunft aufbauen wollen, sollen die Möglichkeit dazu haben, ihren Lebensmittelpunkt auch weiterhin hier zu verorten. Die ÖGKJP schließt sich den Forderungen nach Einbürgerung in Österreich geborener Kinder an und fordert die Legislative zu einer umgehenden Anpassung der Rechtslage auf.

(1) Von Lersner U, Elbert T, Neuner F (2008) Mental health of refugees following state-sponsored repatriation from Germany. BMC Psychiatry 8:88.

(2) Comtesse H, Powell S, Soldo A, Hagl M, Rosner R (2019) Long-term psychological distress of Bosnian war survivors: an 11-year follow-up of former displaced persons, returnees, and stayers. BMC Psychiatry (2019) 19:1

Rückfragen & Kontakt:

Univ. Prof. Dr. Paul Plener, MHBA
paul.plener@meduniwien.ac.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KJP0001

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210129_OTS0033/per...
Quelle: OTS0033, 29. Jan. 2021, 09:12


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