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"[...] Das Gesetz wird das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz ersetzen und soll Anfang 2021 in Kraft treten. Die Begutachtungsfrist beträgt vier Wochen. Danach werden die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf geprüft. Der parlamentarische Prozess im Landtag soll mit den Ausschussberatungen zum neuen Gesetz nach dem Sommer beginnen. [...]"

Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12789258...
Quelle: Kommunikation Land Steiermark - Newsletter 21. Juli 2020


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