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"Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung zum Sozialhilfegrundsatzgesetz bekannt gegeben. Aufgehoben wurden zwei Maßnahmen der "Sozialhilfe neu": Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig. [...]"

Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12762458/...
Quelle: Kommunikation Land Steiermark - Newsletter 17. Dezember 2019


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