"Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung zum Sozialhilfegrundsatzgesetz bekannt gegeben. Aufgehoben wurden zwei Maßnahmen der "Sozialhilfe neu": Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig. [...]"
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http://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12762458/...Quelle: Kommunikation Land Steiermark - Newsletter 17. Dezember 2019
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