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"[...] „Es ist bedauerlich, dass die in der ausführlichen Stellungnahme des Österreichischen Städtebundes angeführten Bedenken zum Großteil offenbar nicht berücksichtigt wurden“, sagte Städtebund-Präsident Michael Ludwig zum heute im Ministerrat beschlossenen Gesetzesentwurf zum Rahmengesetz der Sozialhilfe.

„Wir begrüßen, dass zumindest für Menschen mit Behinderung gewisse Härte-Klauseln herausgenommen wurden und damit Einwänden des Österreichischen Städtebundes entsprochen wird“, ergänzte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes zum Gesetzesentwurf wie er gegenüber Medien präsentiert wurde. Denn: „Wir haben keinen überarbeiteten Gesetzesentwurf mehr erhalten, und auch keine Einladung zu einer Gesprächsrunde - eine bemerkenswerte Tatsache, zumal Österreichs Städte und Gemeinden– je nach Bundesland unterschiedlich – bis zu 50 Prozent der Kosten Mindestsicherung tragen“, so Weninger. Darüber hinaus sind die städtischen Sozialämter in den Statutarstädten direkt mit dem Vollzug des Gesetzes betraut. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.wien.gv.at/presse/2019/03/13/staedtebund-sozialh...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 13.03.2019


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