"Für die Jahre 2025 und 2026 wurden gemäß § 2 Absatz 2 der "Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit" folgende Förderschwerpunkte gesetzt:
- Kompetenzen und Qualifikation
- Stärkung ehrenamtliches Engagement
- Digitale Welten und Medienkompetenz
[...]"
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