»25. Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Sozialarbeiterin“ oder „Sozialarbeiter“ oder „Sozialarbeiter:in“ sowie der Bezeichnung „Sozialpädagogin“ oder „Sozialpädagoge“ oder „Sozialpädagog:in“ (Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 – SozBezG 2024)
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]«
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https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_25/BGB...Quelle: BGBl-Newsletter 53/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 29.03.2024
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