»Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld steigt 2024 auf 8.100 Euro im Jahr. Ein entsprechender Initiativantrag von ÖVP und Grünen wurde im Familienausschuss des Parlaments einstimmig angenommen. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes möglich ist. [...]«
Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk1383Quelle: Bundeskanzleramt Sektion VI – Familie und Jugend, Newsletter Familie am 20.12.2023
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