News > 345. Verordnung: Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2019 zur Satzung |
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"345. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2019 zur Satzung erklärt wird Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2017 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen. [...]" Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_3... Quelle: 173. Newsletter der BGBl.-Redaktion 25. November 2019 |