Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der Sozialarbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben, und die derzeit in der Sozialarbeit tätig sind. Achtung: Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist keine ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit in der Sozialarbeit tätig sind |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Sozialarbeit als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten Achtung: Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist keine ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe |
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