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News > 63. Bundesgesetz: Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018 – UrhG-Nov 2018

"63. Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018 – UrhG-Nov 2018)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2015, wird wie folgt geändert:

1. § 42d lautet samt Überschrift:

„Menschen mit Behinderungen

§ 42d. (1) Seh- oder lesebehindert im Sinn dieser Bestimmung sind Menschen, die

1.blind sind,

2. an einer nicht ausgleichbaren Sehbehinderung, einer Wahrnehmungsstörung oder einer Lesebehinderung leiden, aufgrund derer sie nicht in der Lage sind, Druckwerke in im Wesentlichen gleicher Weise wie ein Mensch ohne eine solche Beeinträchtigung zu lesen, oder

3. aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ein Buch zu halten oder handzuhaben oder ihre Augen in dem Umfang zu fokussieren oder zu bewegen, wie es für das Lesen normalerweise erforderlich wäre [...]"

Das gesamte Gesetz finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_63...
Quelle: 107. Newsletter der BGBl.-Redaktion 17.08.2018


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