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News > Sachwalterschaft erfüllt menschenrechtliche Standards nicht

"ÖAR: Derzeitige Sachwalterschaft nicht mit UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar

Der legistische Schritt weg von der Entmündigung hin zur Sachwalterschaft Anfang der 80iger Jahre des 20. Jahrhunderts war ein wichtiger und revolutionärer Akt. Rund 30 Jahre später ist aber nicht nur der Erfahrungsschatz mit der Durchführung der Sachwalterschaft ein enormer, es ist mittlerweile auch klar, dass das Gesetz nicht mehr den menschenrechtlichen Standards der verpflichtenden UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, des Behinderten-Dachverbandes "Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation": „Es ist alles zu gewährleisten, dass die Vertretung von als nicht selbst einwilligungsfähig definierten Personen so vonstatten geht, dass es zu einer unterstützten Entscheidungsfindung kommt! Nicht über den Kopf des Betreffenden hinweg, sondern seinen Willen respektierend muss gehandelt werden.“

Das österreichische System der Sachwalterschaft ist in seiner derzeitigen, langjährig praktizierten Form nicht mit Art 12 der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar, da es nach wie vor die volle oder auch teilweise Entrechtlichung von Menschen mit Behinderungen vorsieht und somit keine selbstbestimmte Entscheidungsfindung und unabhängige Lebensführung ermöglicht. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.oebsv.at/home/437
Quelle: BSVÖ Newsletter Woche 23/2012


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