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Aufenthaltstitel für Österreich

Informationen zu:
- Aufenthaltsbewilligung
(vorübergehender befristeter Aufenthalt, ohne Niederlassungsabsicht)
- "Niederlassungsbewilligung"
(befristete Niederlassung, selbstständige Erwerbstätigkeit)
- "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit"
(aus privaten Gründen, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang)
- "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"
(für Angehörige, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang)
- "Familienangehöriger"
(für Familienangehörige, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang)
- "Rot-Weiß-Rot – Karte"
(für qualifizierte Arbeitskräfte, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang)
- "Rot-Weiß-Rot – Karte plus"
(bei Verlängerung der "Rot-Weiß-Rot – Karte" und in anderen Fällen, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang)
- "Blaue Karte EU"
(für besonders hochqualifizierte Akademiker, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang)
- "Daueraufenthalt – EU"
(unbefristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang)

www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt...

Anlaufstellen in akuten Gewaltsituationen

"Besteht unmittelbare Gefahr, sollte unbedingt die Polizei gerufen werden, unter dem Notruf 133!

Unabhängig davon besteht für Frauen, die von Gewalt bedroht oder bereits betroffen sind, ein sehr engmaschiges Netz an rechtlicher und faktischer Hilfe.

Neben der rund um die Uhr mit Expertinnen besetzten und gebührenfreien Frauenhelpline Tel.: 0800 222 555, stehen Frauen die Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt sowie in Gewaltsituationen in der Familie oder im sozialen Umfeld die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen zur Verfügung. Frauenhäuser bieten von Gewalt bedrohten bzw. betroffenen Frauen und ihren Kindern auch einen geschützten Wohnraum.

Frauen und Mädchen, die von Zwangsheirat bedroht oder bereits betroffen sind, können Unterstützung, bei Bedarf auch Betreuung in einer geheimen Wohnung, durch den Verein Orient Express in Anspruch nehmen.

Ist eine Frau Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitenden Prostitutionshandel findet sie Unterstützung bei der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel.

Für Migrantinnen, die die deutsche Sprache nicht bzw. nicht so gut beherrschen, gibt es einige auf Migrantinnen spezialisierte Beratungsstellen. Die Frauenhelpline 0800 222 555 bietet muttersprachliche Information und erteilt auch Auskunft über die am nächsten gelegene spezialisierte Einrichtung [...]"

Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at 08.06.2020

www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/...

www.familienhandbuch.de

Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpadagogik (München)
www.familienhandbuch.de

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