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8 News gefunden


"Graz (29. April 2020).- Gerade die sozialen Einrichtungen in der Steiermark wurden und werden von den Folgen der Corona-Epidemie herausgefordert. Nun wurde in Gesprächen mit der Sozialwirtschaft Steiermark und der Gewerkschaft GPA-djp vereinbart, den Sonderbetrieb bis Ende Mai zu verlängern und in den kommenden Wochen die Normalisierung des Betriebes zu planen. [...]"

Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Kommunikation Land Steiermark - Newsletter 29. April 2020

"99. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung erklärt wird [...]"

Das gesamte Gesetz finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 59. Newsletter 2019 der BGBl.-Redaktion 18. April 2019

"[...] Der Dachverband versteht sich als Kommunikations- und Vernetzungsplattform zwischen den Mitgliedsorganisationen, der Stadt Wien, der Zivilgesellschaft, den MitarbeiterInnen und vor allem den KundInnen der Einrichtungen. Er vereint mehr als 80 Organisationen aus dem Sozialbereich (mobile Pflege und Betreuung, Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Organisationen der Behindertenarbeit, Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe) unter seinem Dach. Zu seinen Aufgaben gehört der Wissenstransfer aus Forschung und Theorie in die Praxis genauso wie das Erarbeiten von Qualitätsleitlinien, die für alle Organisationen der Wiener Sozialwirtschaft gelten. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 01.02.2019

"56. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung erklärt wird [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 39. Newsletter der BGBl.-Redaktion 30. März 2018

"66. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung erklärt wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2017, ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen. [...]

Das gesamte Bundesgestzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 36. Newsletter der BGBl.-Redaktion 14.3.2017

"52. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung erklärt wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013, ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 34. Newsletter der BGBl.-Redaktion 12.03.2015

"In Zusammenarbeit mit der Johannes Kepler Universität, Institut für Frauen- und Geschlechterforschung und mit Unterstützung von Kupf OÖ bietet die VHS im November 2013 vier Vorträge zum Thema „Bildung und Erziehung genderkritisch betrachtet“. Die Veranstaltungen finden im Wissensturm, Veranstaltungssaal E09 statt; Einzelkarten kosten fünf Euro oder ermäßigt 2,50 Euro.

Bildungsstadträtin Mag.a Eva Schobesberger ist überzeugt dass „Bildung und Erziehung losgelöst von traditionellen Geschlechterrollen Grundlage für die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft ist“.

Am Mittwoch, 6. November 2013 wird die Vortragsreihe von Bildungsstadträtin Mag.a Eva Schobesberger eröffnet. An diesem Abend steht mit „Kleinkindpädagogik & Geschlecht: Rollenkonform von Anfang an?“ ein Vortrag von Mag.a Kristina Botka auf dem Programm. Sie ist Politikwissenschafterin, Kindergarten- und Hortpädagogin sowie Früherzieherin; Freie Kolumnistin (an.schläge); derzeit Landessekretärin der Roten Falken OÖ.

Eine Woche später am Mittwoch, 13. November 2013 lautet der Titel des Vortrags „Reflexive Koedukation. Mit der Genderbrille durch den Unterricht“. Die Referentin an diesem Abend ist Dipl.-Päd.in Mag.a Dr.in Christine Plaimauer. Sie ist Soziologin, Hochschulprofessorin, Supervisorin, Autorin und Lehrende (PH-OÖ). Schwerpunkte ihrer Publikationen: Gender, Leistungsbeurteilung, Beziehungsdidaktik und Supervision.

Am Mittwoch, 20. November 2013 beschäftigen sich drei Referentinnen mit dem Thema „Ansprüche und Widersprüche der Bildungsarbeit mit erwachsenen Migrant_innen im Fach Deutsch als Zweitsprache“. Die Referentinnen: Rubia Salgado ist Erwachsenenbildnerin, Kulturarbeiterin, Mitbegründerin von maiz und Autorin. Schwerpunkte ihrer Arbeit: kritische Bildungs- und Kulturarbeit in der Migrationsgesellschaft.

Mag.a Elisbeth Cepek-Neuhauser: Studium der Publizistik/Kommunikationswissenschaft, seit 2002 Mitarbeiterin bei ...
Quelle: News aus Linz-Kultur 05.11.2013

"83. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung erklärt wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2012 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 25. März 2013 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:

Satzung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ)

S 1/2013/XXII/96/1

Geltungsbereich der Satzung

§ 1.
a) Fachlich: für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden Ausnahmen:
- öffentlich-rechtliche Einrichtungen
- Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten
- Rettungs- und Sanitätsdienste
- Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime),
- selbst organisierte bzw. elternverwaltete Kindergruppen
- Einrichtungen der Kinderbetreuung durch Tagesmütter(-väter)

b) Räumlich: für die Republik Österreich, ausgenommen das Bundesland Vorarlberg

c) Persönlich: Alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/inne/n im räumlichen ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 20.03.2013


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