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3 News gefunden


"Seit heute, 5. April 2011, bietet das Mieterhilfe-Team in den neu adaptierten Räumlichkeiten allen Wienerinnen und Wienern umfassende Unterstützung und kostenloses Service

Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig eröffnet neue Mieterhilfe

Rasch und unkompliziert - so, wie die Mieterhilfe bei Wohnfragen agiert, so gingen auch die Umbauarbeiten in den Räumlichkeiten in der Rathausstraße über die Bühne. Jetzt ist das neue Servicezentrum fertig gestellt und die kostenlose Einrichtung der Stadt Wien präsentiert sich modern und noch kundenfreundlicher. "Ein zentraler Bereich in der Wohnpolitik der Stadt Wien ist die Unterstützung aller Wienerinnen und Wiener und das kostenlose Service in allen Fragen rund ums Wohnen", so Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig anlässlich der Eröffnung. Er unterstrich die Bedeutung eines starken Mieterschutzes, der auch maßgeblich zur hohen Wohn- und Lebensqualität in unserer Stadt beiträgt: "Der Schutz der Mieterinnen und Mieter steht für mich an erster Stelle. Die Mieterhilfe ist die zentrale Servicestelle für alle Anliegen rund ums Wohnen, die kompetent, kostenlos und unbürokratisch weiterhilft. Sie arbeitet eng vernetzt mit den zahlreichen Service- und Beratungseinrichtungen, wie beispielsweise der Gebietsbetreuung Stadterneuerung, sowie sämtlichen Behörden der Stadt Wien zusammen", betonte Ludwig. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 05.04.2011

"Mit dem Wiener Mietenrechner im Internet und einem umfassenden und kostenlosen Serviceangebot hilft die Stadt Wien bei allen Fragen rund ums Wohnen

"Wie die gestern vorgestellte Studie der Arbeiterkammer erneut eindrucksvoll belegt, besteht dringender Handlungsbedarf, das intransparente System der Richtwertmieten umfassend zu reformieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf klare gesetzliche Regelungen, die ihnen Transparenz und Rechtssicherheit bieten", betonte der Wiener Wohnbaustadtrat, Dr. Michael Ludwig heute noch einmal. Ludwig zeigte sich nach den gestrigen Reaktionen zuversichtlich, dass sich das Justizministerium nun intensiv mit dieser mietrechtlichen Bundesgesetzgebung auseinandersetzen wird. Denn es zeige sich einmal mehr, dass das derzeit gültige System dringend überarbeitet werden müsse, sodass künftig auch die Mietenbegrenzung - durch eindeutig definierte Bestimmungen - zentral verankert ist. Gleichzeitig betonte der Wiener Wohnbaustadtrat, dass die Stadt Wien Mieterinnen und Mieter, die ihren Richtwert-Mietvertrag überprüfen wollen, umfassend unterstützt. Von der Möglichkeit der selbstständigen Überprüfung über den Wiener Mietenrechner, der unter der Internetadresse www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bis hin zur umfassenden Information und Beratung über das Mieterhilfe-Telefon mit der Nummer 4000-25900 dem dichten Netz an Servicestellen bietet die Stadt Wien Unterstützung und kostenlose Hilfe [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 18.02.2011

Salzburg (OTS) - Seit Jahren fordern die Kinder- und
Jugendanwaltschaften Österreichs verpflichtende außergerichtliche
Schlichtungsverfahren für sämtliche im Zusammenhang mit Obsorge,
Besuchsrecht oder Unterhalt stehenden Streitigkeiten. Bereits 2005
wurden in einer vom Justizministerium einberufenen Expertengruppe
derartige Modelle zur Erhöhung der Elternverantwortung dringend
empfohlen. Bis dato ist in diese Richtung leider nichts passiert.
Noch wichtiger als die Verknüpfung von Unterhalt und Besuchsrecht
scheint eine grundlegende Reform durch verpflichtende Vorschaltung
von Schlichtungsstellen, und zwar bevor das Gericht überhaupt zum Zug
kommt!

Diese gesetzlich anerkannten behördlichen Stelle - ähnlich der
mietrechtlichen Schlichtungsstelle oder dem Außergerichtlichen
Tatausgleich -sollen zur Lösung familienrechtlicher Probleme (z.B.
Besuchsrecht) vor Anrufung eines Gerichts verbindlich von den
Betroffenen in Anspruch genommen werden müssen.

Ziel ist es, in einem 2-3 stufigen kindzentrierten Verfahren
mithilfe von Information und Beratung, Mediation, Kinderbeistand und
Besuchbegleitung, sukzessive das Verständnis der Eltern, was die
Bedürfnisse ihrer Kinder sind, zu erhöhen. Betroffene könnten so in
einem größeren Umfang vor Entstehung bzw. Eskalation des Konflikts
und unter Aufbringung nicht bloß juristischer Sachkunde (wie bei
Gericht) "aufgefangen werden".

Es soll damit sicher gestellt werden, dass die Beteiligten vor
Eskalation des Konflikts aufgefangen werden können und
Kinderinteressen in einem größeren Ausmaß eine Rolle als bisher.
Erst wenn dieser "Außergerichtliche Familienausgleich" scheitert,
werden den Eltern die Konsequenzen mitgeteilt und dem Gericht die
wesentliche Begründung, woran dieser Prozess gescheitert ist,
vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt scheint eine Verknüpfung von Unterhalt
und Besuchsrecht überlegenswert, wobei sichergestellt werden ...
Quelle: ots.at/Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg 17.08.2010


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