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17 News gefunden


Kinderliga fordert Chancengerechtigkeit bei medizinisch-therapeutischer und psychosozialer Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Österreich

Wien (OTS) - Am 29. November 2023 präsentierte die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit (Kinderliga) im Rahmen einer online Pressekonferenz den 14. Bericht zur Lage der Kinder- und Jugendgesundheit in Österreich 2023 sowie die, von der Kinderliga in pro bono Kooperation mit der Boston Consulting Group durchgeführten, österreichweiten Umfrage und Datenerhebung zur Versorgungssituation in Bezug auf die Kinder- und Jugendgesundheit in Österreich mit Visualisierungen in Versorgungslandkarten. Der Fokus der Ergebnisse lag diesmal auf den Versorgungsangeboten von Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Fazit des Projekts „Chancengerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Österreich“: Es zeigen sich regional zum Teil noch immer sehr große Unterschiede in der Verteilung der Versorgungsangebote, die sich außerdem zumeist nicht am Bedarf orientieren, wenn man Gesundheitsrisiken wie Armutsgefährdung oder geringeres Bildungsniveau, Arbeitslosenrate etc. berücksichtigt, sondern, je nach Vertrags- und Verrechnungsmöglichkeiten, historisch gewachsen sind. Für die Expert:innen am Podium der Pressekonferenz braucht es gerade in der aktuellen, krisenhaften Zeit eine Garantie auf Versorgungssicherheit und damit Chancengerechtigkeit in Bezug auf die Kindergesundheit in Österreich.

Kinderliga-Präsident: Neuerliche Forderung nach Kinderministerium und Kindermilliarde

Kriege, Energie- und Klimakrise und Folgen der Coronapandemie machen für einen immer höheren Prozentsatz an Kinder und Jugendlichen eine bereits seit vielen Jahren schwierige Situation verstärkt deutlich. Über ein Fünftel aller armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Menschen in Österreich sind Kinder (22%, das entspricht 353.000 Kindern im Alter 0-17 Jahre) und haben damit deutlich weniger guten Startchancen. „Armut, psychische Probleme, ...
Quelle: OTS0079 am 29.11.2023 10:50 Uhr

„Diese Menschen brauchen jetzt rasch unsere Hilfe“, betonen beide Partner. Gemeinsam wurde vereinbart, wie Flüchtlinge sofort und unbürokratisch medizinisch versorgt werden können.

Wien (OTS) - Hunderttausende Menschen müssen aktuell ihr Heimatland verlassen, um sich vor den schrecklichen Folgen des Krieges zu retten. Auch in Österreich wird mit vollem Einsatz daran gearbeitet, Flüchtlinge aus der Ukraine, die hier Schutz suchen, bestmöglich zu helfen. Darunter fällt auch eine Einbeziehung in die Krankenversicherung, damit die Menschen, die oft nur das Notwendigste mitnehmen konnten, Anspruch auf ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe auf Kosten der ÖGK erhalten können. Da sofortige Hilfe entscheidend ist, haben die Österreichische Gesundheitskasse und die Österreichische Ärztekammer vereinbart, wie Behandlungen von ukrainischen Flüchtlingen schon jetzt ermöglicht werden können, bis die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind.

Auch ohne Sozialversicherungsnummer können Flüchtlinge aus der Ukraine ab sofort mit Reisepass und den vorliegenden personenbezogenen Daten bei niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzten Behandlungen, Rezepte, Verordnungen und Überweisungen bekommen. Zukünftig können sie einen e-card-Ersatzbeleg beantragen. So kann rasch und unbürokratisch die notwendige Versorgung für die Menschen aus der Ukraine sichergestellt werden. „Es gilt jetzt zu helfen, rasch und unkompliziert. Die Österreichische Gesundheitskasse hat sich schnelle, innovative Prozesse vorgenommen und wird sich in einer humanitären Notlage wie der Ukrainekrise sicher nicht mit Bürokratie aufhalten,“ sagt ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer.

Auch ÖGK-Obmann Matthias Krenn bekräftigt: „Das Ziel der Sozialversicherung ist es allen die beste medizinische Versorgung zukommen zu lassen. In einer Situation wie dieser muss Europa zusammenrücken und sich solidarisch zeigen.“ Die Zusammenarbeit mit der Ärztekammer sei ein wichtiger Schritt. ...
Quelle: OTS0030, 10. März 2022, 09:02

"[...] Dornbirn (VLK) – In einer gemeinsamen Initiative forcieren Bund, Länder und Sozialversicherung die Etablierung der Frühen Hilfen in Österreich. Bei der Umsetzung arbeiten die Ressorts Gesundheit und Soziales, Kinder- und Jugendhilfe, Familie, Frauen, Integration sowie Finanzen eng zusammen mit dem Ziel, belastete Familien während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren eines Kindes bestmöglich zu unterstützen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Vorarlberger Landeskorrespondenz 14.3.2019

"2015 wurde als gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Sozialversicherung mit dem Auf- und Ausbau von regionalen Frühe Hilfen -Netzwerken begonnen. Frühe Hilfen sind ein Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, Belastungen von Familien und Kindern frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: BMG: aktuelle Meldungen 26.06.2017

"Wien – Im Ministerrat wurde heute, am 22. November das Gesetz zur "Wiedereingliederungs-Teilzeit" beschlossen. "Das Gesetz ist für mich ein großer Erfolg den das Sozial- und das Gesundheitsministerium zusammen mit den Sozialpartnern erreicht haben", freut sich Gesundheitsministerin Oberhauser.

Das Gesetz soll Personen nach langem Krankenstand einen schrittweisen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben ermöglichen. Es schafft die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen dafür, dass Menschen, die über einen längeren Zeitraum (mind. 6 Wochen) im Krankenstand waren durch die vorübergehende Reduktion der Normalarbeitszeit "sanft" in das Berufsleben wiedereinsteigen können. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: RSS Feed: BMG Aktuelle Meldungen 22.11.2016

Utl.: Oberhauser, Schelling und Stöger wollen Reformpläne der Bundesregierung fortsetzen

Wien (PK) - Die heutige Sondersitzung bot den drei neu angelobten MinisterInnen Gelegenheit, vor den Abgeordneten des Nationalrats zu aktuellen Fragen ihres Ressorts kurz Stellung zu nehmen. Sabine Oberhauser betonte als Nachfolgerin von Minister Stöger im Gesundheitsressort, dass sie sich für die Erhaltung eines allen zugänglichen Gesundheitssystems einsetzen werde. Finanzminister Hans Jörg Schelling bekräftigte die Notwendigkeit von Budgetdisziplin und sagte, der Fahrplan für die Steuerreform werde eingehalten. Alois Stöger, der als neuer Verkehrsminister bestellt wurde, gab Erklärungen zu den Schwerpunkten seines nunmehrigen Ressorts ab, wie etwa Breitbandnetze und Mobilität.

Gesundheitsministerin Oberhauser will solidarisches Gesundheitssystem bewahren

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser unterstrich in ihrer Stellungnahme ihre Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des österreichischen Gesundheitssystems und ortete die Zunahme der Bürokratie als eines seiner Hauptprobleme. Es müsse in Zukunft wieder mehr Zeit für die PatientInnen zur Verfügung stehen, meinte sie. Grundsätzlich dürfe es nicht dazu kommen, dass der Zugang zu medizinischen Leistungen von der individuellen Finanzkraft abhänge, wie es in anderen Ländern oft der Fall sei. Sie werde sich mit allen Kräften für den Erhalt des solidarischen Systems der Gesundheitsversorgung in Österreich einsetzen, sagte die neue Gesundheitsministerin.

Ulrike Königsberger-Ludwig (S) lobte die klare Haltung der neuen Ministerin und zeigte sich erfreut über ihr Bekenntnis zu einem hohen Niveau an Gesundheitsleistungen für alle. Hier habe ihr Amtsvorgänger trotz eines schwierigen Umfeld bereits viel erreicht. Sie erinnerte etwa daran, dass es unter Alois Stöger gelungen sei, die Krankenkassen bei einem gleichzeitigen Ausbau der Leistungen zu sanieren, sagte die SPÖ-Abgeordnete.

ÖVP-Gesundheitssprecher ...
Quelle: www.ots.at OTS0201, 2. Sep. 2014, 19:51

"187. Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Entwicklungshelfergesetzes

Das Entwicklungshelfergesetz, BGBl. Nr. 574/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 2 lautet:

„§ 2. Fachkräfte sind eigenberechtigte Personen, die im Auftrag einer österreichischen Entwicklungshilfeorganisation in Entwicklungsländern zu dem Zweck tätig sind, im Rahmen eines Vorhabens, das den Grundsätzen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes entspricht, an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dieser Länder mitzuarbeiten oder die von einer Entwicklungshilfeorganisation für einen solchen Einsatz vorbereitet werden.“

2. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

„§ 6a. Ist die Fachkraft arbeitsunfähig und befindet sich zur Behandlung in ihrem Heimatland, so behält sie während dieser Zeit, längstens aber bis zum Ende ihres Einsatzvertrages, den Anspruch auf Entschädigung für zusätzliche Aufwendungen während des Einsatzes gemäß § 4 Z 3.“

3. § 7 Abs. 1 und 2 lautet:

„§ 7. (1) Die Entwicklungshilfeorganisation ist verpflichtet, auf ihre Kosten die Fachkraft einschließlich deren allfällig mitreisenden Ehegatten, Kindern und Stiefkindern sowie allfällig mitreisender eingetragener Partner für die Dauer ihres Einsatzes und ihrer Vorbereitung in einem Entwicklungsland entsprechend den besonderen Risken zusätzlich zur österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung bei einem in Österreich oder einem Mitgliedstaat der EU, einem Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer zu versichern. Die Höhe der Versicherungssummen wird zwischen der Entwicklungshilfeorganisation und dem Versicherer vereinbart und ist dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten zur Kenntnis zu bringen.“

(2) Die zusätzliche Versicherung gemäß Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 08.08.2013

"Bund, Länder und Sozialversicherungen verteilen Förderungen überaus unterschiedlich

"Somit kann für die Anschaffung der blindenspezifischen Schulausstattung für Ihre Tochter Sofia seitens der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung kein Zuschuss gewährt werden", stand im Bescheid der BH, den Mag.a Bettina L. Mitte April in ihren Händen hielt. Begründung: Das Haushaltseinkommen der Familie L. sei zu hoch!

Erst am Tag der Ausstrahlung der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" am 11. Mai kam Bewegung in die Sache. Am Samstag-Nachmittag, noch vor Beginn der Sendung, kam der Neufelder Bürgermeister auf Besuch zur Familie L. Mit einer guten Nachricht des Landeshauptmannes: Die Kosten der blindenspezifischen Schulausstattung (Braillezeilen für Computer, Programme, Brailledrucker, Schulung etc.) für die siebenjährige Tochter Sofia werden nun vom Land Burgenland übernommen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: BSVÖ Newsletter Woche 21.05.2012

"Die Anerkennung der Blindenführhunde sowie die Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings wurden sang- und klanglos aus dem Diskussions-Entwurf des "Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen" (NAP) herausgestrichen. Sie kommen im endgültigen "Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 - 2020" einfach nicht mehr vor!
Unter zweimaliger „Einbeziehung“ von VertreterInnen behinderter Menschen legte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) im Dezember 2011 eine "behindertenpolitische Strategie Österreichs 2012 - 2020" zur Begutachtung vor.

Wo sind die Maßnahmen 233 und 234?

Im Kapitel "Rehabilitation" wurden als Maßnahme 233 die "Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme" sowie unter Punkt 234 die "Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings sowie des Unterweisens in die lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision-Training als Leistung der medizinischen Rehabilitation" mit einem Zeithorizont von 2014 bzw. 2020 festgelegt. Zuständig wäre das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die Sozialversicherung gewesen.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich forderte in seiner Stellungnahme vom 20. Februar 2012, den geplanten Zeithorizont von 2014 bzw. 2020 auf 2013 vorzuverlegen. "Diese Maßnahmen fordert der BSVÖ nämlich schon seit Jahren", hieß es in der Stellungnahme.

Inklusion heißt auch Einbindung!

Groß war die Enttäuschung, als die beiden Punkte nicht vorverlegt, sondern im endgültigen NAP, der am Dienstag vom Ministerrat beschlossen wurde, auch noch zur Gänze gestrichen wurden! BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf fordert daher eine Aufnahme der beiden gestrichenen Maßnahmen in den "Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012 - 2020", wie es auch ursprünglich geplant war: "Man braucht nicht das Motto "Inklusion als Menschenrecht und Auftrag" auf das Titelblatt des NAP drucken, zwei Mal zu gemeinsamen ...
Quelle: BSVÖ Newsletter vom 26.7.2012

"139. Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 11/2011, wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „gemäß § 19 EStG 1988 diesem Zeitraum zuzuordnen sind.“ durch die Wortfolge „gemäß § 19 EStG 1988 diesem Anspruchszeitraum zuzuordnen sind.“ und die Wortfolge „Besteht der Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für mehr als die Hälfte des Kalendermonates,“ durch die Wortfolge „Besteht der Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in einem Kalendermonat für mehr als 23 Tage,“ ersetzt.

2. § 8 Abs. 1 Z 2 lautet:

„2. Andere maßgebliche Einkünfte (§§ 21 bis 23 EStG 1988) sind mit jenem Betrag zu berücksichtigen, der in die Ermittlung des Einkommens für das betreffende Kalenderjahr eingeht. Einkünfte aus Betätigungen, die die Grundlage für Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung darstellen, sind um 30 % zu erhöhen. Wird bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres dem Krankenversicherungsträger nachgewiesen, in welchem Ausmaß Einkünfte vor Beginn oder nach Ende des Anspruchszeitraumes (Z 1) angefallen sind, sind nur jene Einkünfte zu berücksichtigen, die während des Anspruchszeitraumes angefallen sind. Im Falle eines derartigen Nachweises, der den steuerrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen hat, sind die während des Anspruchszeitraumes angefallenen Einkünfte auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Z 1 vierter Satz ist anzuwenden.“

3. In § 8b Abs. 1 wird in der Z 1 die Wortfolge „die für das letzte Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (relevanter Zeitraum),“ durch die Wortfolge „die für das letzte Kalenderjahr vor der Geburt ...


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