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15 News gefunden


Heute geht die operative Durchführung der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden– soweit diese dem Bund obliegt – in die Zuständigkeit der BBU GmbH über.

Wien (OTS) - Am 01. Jänner 2020 nahm Mag. Andreas Achrainer seine Tätigkeit als Geschäftsführer der BBU GmbH (eine 100% Tochter der Republik Österreich) auf und begann mit dem Aufbau der notwendigen Strukturen für deren komplexe und umfangreiche Aufgaben: Die Beratung, Betreuung und Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in Österreich.

Mag. Achrainer, ehemals Geschäftsführer der damaligen Zivildienstserviceagentur, des Landesverbands NÖ & Bgld. des Österreichischen Roten Kreuzes, der Region Wien des Diakoniewerks Gallneukirchen sowie des Hartmann- & Franziskus Spitals, bringt nicht nur viel Erfahrung im Management sozialer Organisationen mit in die BBU, er war auch verantwortlich für die Fusion zweier Wiener Krankenhäuser zum Franziskusspital.

In der Zusammenführung der Tätigkeiten verschiedener Organisationen liegt auch die größte Herausforderung für das Gelingen der BBU: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus insgesamt sechs verschiedenen Organisationen werden mit Inbetriebnahme der weiteren Leistungsbereiche ab 01. Jänner 2021 in der BBU beheimatet sein. Es sind dies die Belegschaft der ORS Service GmbH (Sozialbetreuung, Küchenpersonal, Psychologisches Personal, Pflegepersonal, Facility Management), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres (Administration der Bundes-Grundversorgung), Rechts- und Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberatern aus den NGOs Caritas, Diakonie, Volkshilfe und dem Verein Menschenrechte Österreich.

Mag. Achrainer ist sich seiner Verantwortung sehr bewusst: "Unser oberstes Ziel ist die Qualitätssicherung. Mit der neuen Bundesbetreuungsagentur bündelnd wir Synergien und schaffen einheitliche Standards in der gesamten Bundesbetreuung. Ich bin stolz darauf, Teil dieser Neuorganisation zu sein, um eine neue, effiziente Organisation auf die Beine zu stellen. ...
Quelle: OTS0055, 1. Dez. 2020, 10:00

Das NÖ Krisentelefon 0800 20 20 16 unterstützt Menschen in Krisensituationen – ganz besonders jetzt in der Weihnachtszeit häufen sich die Anrufe beim Beratungsangebot des Hilfswerks.

St. Pölten (OTS) - Weihnachtszeit ist für viele die schönste Zeit im Jahr. Kekse backen, Punsch trinken und einfach Zeit mit Menschen, die einem Nahe stehen, verbringen. Aber nicht jeder kann die Adventzeit genießen. „Weihnachten ist keine einfache Zeit für Menschen, die wenig soziale Kontakte haben, die Familienmitglieder verloren haben oder für Alleinstehende, die zwar prinzipiell gelernt haben, alleine zu sein, der Weihnachtszeit aber alles andere als freudig entgegensehen“, weiß Michaela Hinterholzer, Präsidentin des Hilfswerks Niederösterreich. Das zeigen auch die Zahlen beim NÖ Krisentelefon. Gerade jetzt vor den Weihnachtsfeiertagen steigt die Zahl der Anrufe erheblich.

Seit Beginn der Corona-Krise gibt es viel mehr Anrufe beim NÖ Krisentelefon. Und Einsamkeit ist dabei ein brennendes Thema. Das Problem wird sich zur Weihnachtszeit noch einmal verstärken – auch weil die Covid19-Fallzahlen relativ hoch sind und sind und Abstand halten weiterhin im Mittelpunkt steht. Die Berater/innen beim NÖ Krisentelefon rechnen mit einem Anstieg an Ängsten, Depressionen und Belastungsstörungen. „Psychologische Beratung und professionelle Hilfe bei persönlichen Krisen sind gerade in einer so außergewöhnlichen und belastenden Situation wie jetzt von größter Bedeutung“, weiß Evelyn Filipsky, Leiterin des NÖ Krisentelefons. Unter 0800 20 20 16 stehen dann erfahrene Expertinnen und Experten aus den Bereichen Psychotherapie, Psychologie, psychiatrischer Krankenpflege, Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sonder- und Heilpädagogik in Belastungssituationen aller Art zur Seite. Das NÖ Krisentelefon ist kostenlos und anonym rund um die Uhr erreichbar.

Exklusiv Frauen und Mädchen steht zusätzlich das NÖ Frauentelefon zur Verfügung. Unter 0800 800 810 gibt es psychosoziale Beratung, Rechtsberatung ...
Quelle: OTS0107, 18. Dez. 2020, 11:11

Studie: Situation begleiteter Kinderflüchtlinge und ihrer Familien

Wien (OTS) - UNICEF Österreich und die asylkoordination österreich präsentierten heute ihre gemeinsame Studie DREIMAL IN DER WOCHE WEINEN, VIERMAL IN DER WOCHE GLÜCKLICH SEIN. Zur kinderrechtlichen Situation begleiteter Kinderflüchtlinge und ihrer Familien. Begleitete Kinderflüchtlinge werden in Österreich statistisch nur als Teil der Gesamtmenge der Asylsuchenden gesehen – anonym und ohne spezielle Bedürfnisse. Die vorliegende Studie nimmt erstmals diese bislang kaum beachteten Kinder in den Fokus und macht ihre Stimmen hörbar.

Heute präsentierten UNICEF Österreich und die asylkoordination österreich diese Studie im Presseclub Concordia. Neben der Zusammenfassung durch die drei Autorinnen Andrea Fritsche (UNICEF Österreich), Katharina Glawischnig (asylkoordination österreich) und Lisa Wolfsegger (asylkoordination österreich) kommentierten auch ExpertInnen aus der Praxis (Psychotherapie, Sozialberatung und Schule) das Studienergebnis. Kinderflüchtlinge und ihre Familien sind zwar mit den selben Herausforderungen wie andere Flüchtlinge konfrontiert: Armutsgefährdung, Exklusion, sozioökonomische und soziale Benachteiligung. Spezifisch für begleitete Kinderflüchtlinge und ihre Familien sind allerdings Probleme mit Bildung und Gesundheit so wie die sehr belastende Verantwortung, die Kinder in den Flüchtlingsfamilien übernehmen müssen (Stichwort: Parentifizierung). Das Kindeswohl steht bei Betreuung und Asylverfahren, trotz erkennbarer Bemühungen, nicht immer im Mittelpunkt. Insofern wurden klare Defizite in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention sichtbar.

Anonym und ohne spezielle Bedürfnisse

Großteil der Kinderflüchtlinge kommt mit ihren Familien

Aufmerksamkeit bekamen bisher medial nur Einzelschicksale von begleiteten Kinderflüchtlingen. Die präsentierte Studie stellt einen systematischen, analytisch fundierten Blick auf begleitete Kinderflüchtlinge und ihre Familien ...
Quelle: OTS0056, 9. Okt. 2019, 10:11

"Gemeinsam mit dem autonomen Frauenzentrum (afz) organisiert das Frauenbüro der Stadt Linz bereits seit mehreren Jahren präventive Rechtsberatungen für Frauen bei Fragen zu Beziehung, Familie und Partnerschaft. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Frauenbüro News Juli 2019 vom 4. Juli 2019

Im Gemeinderatsausschuss wurden Förderungen für Wiener Frauenvereine beschlossen

Wien (OTS/SPW-K) - Im Gemeinderatsausschuss für Soziales, Gesundheit und Frauen wurden am 8. Jänner weitere wichtige Förderungen an Wiener Frauenvereine beschlossen. „Damit unterstützt die Stadt Wien Frauen in prekären Situationen. Gerade diejenigen, die von Gewalt oder wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen sind, drohen ohne Hilfe an den Rand der Gesellschaft zu rücken. Ihnen müssen wir die Hand reichen“, sagt Gemeinderätin Tanja Wehsely (SPÖ).

Sechs Vereine erhalten dreijährige Verträge von 2018 bis 2020, die ein hohes Maß an Planungssicherheit und Absicherung mit sich bringen. Die geförderten Vereine decken eine große Bandbreite an wichtigen Themen und Zielgruppen ab: frauen- und mädchenspezifische Beratung, migrantinnenspezifische Beratung, Gewaltprävention, rechtliche Unterstützung, Bildungsarbeit und Erwachsenenbildung, Gesundheitsberatung und Berufsberatung sowie Beratung für Sexarbeiterinnen.

Mehr Informationen zu den geförderten Vereinen

„Frauen beraten Frauen“ ist Wiens größter Frauenberatungsverein und bietet den Wienerinnen seit 37 Jahren psychosoziale und rechtliche Beratung. Als eine der wenigen Stellen in Wien, die kostenlose Rechtsberatung für Frauen anbietet, leistet der Verein einen wichtigen Beitrag dazu, den Zugang von Frauen zum Recht zu ermöglichen, die sich keinen Anwalt leisten können.

„abz Austria“ ist für Berufsberatung und das Empowerment von Frauen zuständig. In dem von der MA 57 geförderten Bereich ABZ*Beratung für Frauen 12 werden ausschließlich Frauen ohne AMS-Meldung beraten. Im Unterschied dazu berät das durch das AMS geförderte „ABZ*Frauenberufszentrum Wien“ seit seiner Gründung im Jahr 2013 Frauen, die beim AMS gemeldet sind.

Die Beratungsstelle „TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder“ wurde 1989 gegründet und besteht seit 1991 als gemeinnütziger Verein. Die Hauptzielgruppe sind Mädchen die von sexualisierter Gewalt betroffen sind bzw. ...
Quelle: OTS0109, 9. Jan. 2018, 14:30

"Beratungsangebot und Vortragsreihe informieren Frauen über ihre Rechte rund um Partnerschaft und Familie

Finanzielle Unabhängigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Frauen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Die Erwerbsbiographien von Frauen sind jedoch vielfach durch Berufsunterbrechungen zur Betreuung von Kindern und Angehörigen sowie Zeiten der Teilzeitbeschäftigung geprägt. Dies kann für Frauen weitreichende Konsequenzen haben und gerade auch in der Pension existenzbedrohend sein. So erhalten Frauen in Österreich um 43 Prozent weniger Pension als Männer. Dementsprechend ist es wichtig, dass Frauen, sich früh genug über die Auswirkungen von Entscheidungen informieren und ihre Rechte kennen. Hier setzt das 2012 eingeführte Angebot die präventive Rechtsberatung an. Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits vor der Familiengründung oder einer wichtigen Lebensentscheidung beraten Juristinnen des autonomen Frauenzentrums über Rechte und Ansprüche in der Partnerschaft bzw. nach einer etwaigen Trennung, sowie über allgemeine Fragen der finanziellen Absicherung [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Neues aus Linz vom 10.05.2017

"Viele Anfragen beweisen hohes Interesse der Bevölkerung

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2015. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 25.5.2016 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2015 von den Wienerinnen und Wienern als wichtige Ansprechpartnerin im Wiener Gesundheitswesen betrachtet wurde.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2015 541 Personen Gebrauch gemacht. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 25.05.2016

"Insgesamt neun Zentren mit allen Angeboten der Wiener Kinder- und Jugendhilfe

Das neue Eltern Kind Zentrum für den zweiten und 20. Bezirk in der Dresdnerstraße 43 ist offiziell eröffnet. Der Standort beherbergt ab jetzt auch die Regionalstellen Soziale Arbeit für den zweiten und 20. Bezirk, sowie die Regionalstelle der Rechtsvertretung, die allesamt in die neu adaptierten Räumlichkeiten übersiedelt sind. "Angefangen von Elternberatung bei Fragen zur Geburt oder Erziehung bis zur Rechtsberatung bei Scheidungen oder anderen Angelegenheiten: die kompetenten AnsprechpartnerInnen aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Psychologie stehen allen Interessierten mit Rat und Tat zur Seite. Im Eltern Kind Zentrum finden sich alle Angebote der MAG ELF unter einem Dach. Mein Dank gilt allen MitarbeiterInnen, die so hervorragende Arbeit leisten und dieses hochwertige Angebot ermöglichen", so Jugendstadtrat Christian Oxonitsch bei der Eröffnung. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 31.08.2015

"Nächster Termin am 7. Jänner 2014

Seit November 2013 bietet der BSVÖ, in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Templ, ein kostenloses Rechtsberatungsservice für alle seine Mitglieder. Rechtsanwalt und Mitglied Mag. Heinz Templ LL.M. steht Ihnen wieder am 7. Jänner 2014 von 14 bis 17 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereinshauses beziehungsweise via Live Chat im Skype für rechtliche Fragen aller Art zur Verfügung. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: BSVÖ Newsletter Woche 02.01.2014

"457. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung geändert wird

Aufgrund der §§ 49 bis 51 des BFA-Verfahrensgesetzes (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2013, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung, BGBl. II Nr. 324/2011, wird wie folgt geändert:

Artikel I

1. In der Promulgationsklausel wird die Wendung „§§ 64 und 65 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005“ durch die Wendung „§§ 49 bis 51 des BFA-Verfahrensgesetzes (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012“ und die Wendung „BGBl. I Nr. 38/2011“ durch die Wendung „BGBl. I Nr. 144/2013“ ersetzt sowie entfällt folgende Wortfolge „sowie der §§ 84 und 85 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2011,“.

2. In den §§ 1 Z 1 und 2 Z 1 wird jeweils das Zitat „§ 64 Abs. 5 AsylG 2005“ durch das Zitat „§ 49 Abs. 5 BFA-VG“ ersetzt.

3. In den §§ 1 Z 2 und 2 Z 2 wird jeweils das Zitat „§ 65 Abs. 4 AsylG 2005“ durch das Zitat „§ 50 Abs. 4 BFA-VG“ ersetzt.

4. In § 2 Z 3 wird die Wortfolge „im fremdenpolizeilichen Verfahren erster und zweiter Instanz gemäß §§ 84 Abs. 4 und 85 Abs. 4 FPG“ durch die Wortfolge „bei sonstiger Rechtsberatung gemäß § 51 Abs. 4 BFA-VG“ ersetzt.

5. In § 3 wird nach der Wortfolge „für sämtliche im entsprechenden Verfahren“ die Wortfolge „oder bei sonstiger Rechtsberatung“ und nach der Wortfolge „Fremden im entsprechenden Verfahren“ die Wortfolge „oder bei sonstiger Rechtsberatung“ eingefügt.

6. In § 4 Abs. 2 wird die Wendung „Asylgerichtshof (BGBl. II Nr. 320/2011)“ durch die Wendung „Bundesverwaltungsgericht (BGBl. II Nr. 457/2013)“ ersetzt.

7. In § 5 Abs. 1 wird die Wendung „gemäß §§ 64 und 65 AsylG 2005 sowie ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 17.12.2013


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